Reglement

Reglement für die Austragung
offizieller Bewerbe im Affenfaustwerfen

Stand August 2012

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Lieber Freund der Affenfaust!

Das vorliegende Reglement wurde von einem Gremium des Kreises der Gemeinschaft zur Erhaltung der Affenfaust erstellt und soll dazu beitragen, eine sportliche, faire und vor allem auch sichere Durchführung von Bewerben im Affenfaustwerfen zu ermöglichen. Im Interesse aller bitten wir dich, dir die Zeit zu nehmen es gründlich zu lesen und zu beherzigen. Nur auf diese Weise ist gewährleistet, dass wir alle gemeinsam Spaß am Affenfaustwerfen haben können, ohne dass dabei jemand zu Schaden kommt.
Darüber hinaus bitten wir dich, auch abseits des offiziellen Bewerbs die folgenden Grundsätze zum sicheren Umgang mit Affenfäusten zu verinnerlichen und stets im Hinterkopf zu behalten:

• Die Sicherheit geht IMMER vor!

• Tu niemand anderem weh!

• Tu dir selbst nicht weh!

• Überprüfe immer ob jemand hinter dir steht!

• Schau immer auf die Affenfaust!

• Habe Respekt vor der Affenfaust!

• Sei dir bewusst, dass eine Affenfaust außer Kontrolle geraten kann!

• Bleib immer dabei, wenn du einem Kind eine Affenfaust überlässt.

• Gib niemandem eine Affenfaust, ohne ihm diese Regeln zu erklären!

• Sei kein Arschloch!

Vielen Dank!
Mast- und Schotbruch!
Kreis der Gemeinschaft zur Erhaltung der Affenfaust

I. SICHERHEIT

1. Es darf nur auf den dafür vorgesehenen Feldern weitgeworfen werden.

2. Der Werfer darf nicht betrunken sein oder unter Drogeneinfluss stehen. Im Zweifelsfall entscheidet die Wettkampfleitung.

3. Der Werfer hat sich stets zu versichern, dass er durch seinen Wurf andere Personen oder fremdes Eigentum nicht gefährdet.

4. Die Affenfaust muss dem jeweiligen Reglement entsprechen.

5. Der Aufenthalt in der Abwurfzone ist ausschließlich dem Werfer gestattet.

6. Teilnehmer und Zuseher in der Gefahrenzone müssen sich mindestens auf gleicher Höhe mit dem Werfer befinden.

7. Zum Werfer ist stets ein angemessener Sicherheitsabstand einzuhalten.

8. Die Wurfzone darf nur von den Wettkampfrichtern betreten werden.

9. Der Wurf darf erst vollzogen werden, wenn die Wettkampfleitung diesen mit den Worten „Faust frei!“ freigegeben hat.

10. Die Freigabe kann auch nachträglich wieder aufgehoben werden.

11. Besteht die theoretische Möglichkeit, dass Personen von der Affenfaust gefährdet werden, sind diese vor dem Wurf durch den Ruf „Achtung, Faust!“ vom Werfer zu warnen.

12. Die angemessene Reaktion auf den Ruf „Achtung, Faust!“ ist es den Blick der Affenfaust zuzuwenden.

13. Wird der Sicherheitsabstand in der Gefahren- oder Abwurfzone nicht eingehalten, darf nicht geworfen werden.

14. Befinden sich Personen in Wurfrichtung, die dem Werfer den Rücken zugekehrt haben oder offensichtlich abgelenkt sind, darf nicht geworfen werden.

15. Befinden sich Zuseher oder andere Teilnehmer in der Wurfzone darf nicht geworfen werden.

16. Die Affenfaust darf nur in vertikaler Richtung beschleunigt und nur in Blickrichtung in einer Aufwärtsbewegung geworfen werden.

17. Besteht aufgrund der Flugbahn der Affenfaust die akute Gefahr, dass (insbesondere unaufmerksame) Personen von der Affenfaust getroffen werden, sind diese durch alle, die diesen Umstand wahrnehmen, durch den Ruf „FAUST!“ zu warnen.

18. Als Reaktion auf den Ruf „FAUST!“ sind die Arme schützend über den Kopf zu legen, sofern die Affenfaust sich nicht im eigenen Blickfeld befindet.

19. Die Faust darf nicht gestoppt werden, es sei denn sie wird mit der Hand gefangen. ACHTUNG: Das Fangen von Affenfäusten birgt ein hohes Verletzungsrisiko!

II. AFFENFAUST

1. Die Affenfaust muss eine „echte Affenfaust“ sein, also ein in drei Dimensionen gewickelter Knoten, der in jeder Lage gleich viele Windungen aufweist.

2. Sie muss am einen Ende über eine Affenfaust, und am anderen über eine Schlaufe verfügen.

3. Die Schlaufe muss geknotet oder gespleißt sein.

4. Die Affenfaust darf ausschließlich aus dem Seil und der Seele bestehen. Taklings, Nähte und Zierelemente sind von dieser Regel ausgenommen.

5. Es ist gestattet Tapings, Nähte und andere Zierelemente ohne Funktion zwischen Schlaufe und Affenfaust zu platzieren.

6. Der Durchmesser des Seils muss mindestens 5mm betragen.

7. Das Seil darf gestückelt werden sofern die einzelnen Stränge denselben Durchmesser aufweisen.

8. Der Umfang der Affenfaust muss mindestens 26cm betragen.

9. Die Affenfaust muss die Seele komplett umschließen.

10. Das Gesamtgewicht der Affenfaust darf 400g nicht überschreiten.

11. Bestehen Zweifel bezüglich der Regelkonformität der Affenfaust, muss diese im Beisein der Wettkampfleitung geöffnet werden. Ist dies nicht möglich, wird die Affenfaust nicht zum Wettkampf zugelassen.

III. WEITWURF

1. Die Sicherheitsbestimmungen sind zu jedem Zeitpunkt einzuhalten.

2. Es darf immer nur von einem Werfer zur gleichen Zeit geworfen werfen.

3. Der Wurf hat hinter der Abwurflinie zu erfolgen.

4. Die Abwurflinie darf berührt, aber nicht übertreten werden.

5. Sofern möglich, ist es gestattet, im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten Anlauf zu nehmen.

6. Der Werfer muss zum Zeitpunkt des Abwurfs mit mindestens einem Fuß den Boden berühren.

7. Der Werfer hat grundsätzlich die Möglichkeit bei der Wahl der Affenfaust zu variieren. Es muss also nicht immer dieselbe Faust geworfen werden.

8. Die Messung der Weite erfolgt üblicherweise in Schritt (sr) oder Meter. Sie wird mittels Abschreiten oder einem anderen Verfahren technisch höheren Anspruchs durch die Wettkampfleitung ermittelt.

9. Bestehen Zweifel bei der Weitenmessung, kann ein zweiter Wettkampfrichter zur Messung hinzugezogen werden. Die zweite Messung ist final, darf das ursprüngliche Ergebnis aber nur verbessern.

IV. TEILNEHMER

1. Der Teilnehmer verpflichtet sich die Sicherheitsbestimmungen nach bestem Gewissen einzuhalten.

2. Die Sicherheitsbestimmungen sind auch außerhalb des Wettkampfes einzuhalten.

3. Ein Regelbruch, der die sportliche Fairness missachtet oder die Sicherheitsbestimmungen grob verletzt, kann von der Wettkampfleitung mit einem Ausschluss geahndet werden.

4. Der Teilnehmer muss sich seinen Mitbewerbern und der Wettkampfleitung gegenüber sportlich und respektvoll verhalten.

5. Unrühmliches Verhalten gegenüber dem Affenfaust Sport, seinen Teilnehmern oder Veranstaltern ist zu unterlassen.

V. WETTKAMPFLEITUNG

1. Die Wettkampfleitung hat für die Einhaltung des Reglements Sorge zu tragen um einen sportlichen, fairen und sicheren Bewerb zu ermöglichen.

2. Die letztinstanzliche Auslegung der Regeln obliegt allein der Wettkampfleitung und kann nicht angefochten werden.

3. Die Wahrung der Sicherheitsbestimmungen haben stets Priorität vor sportlichen oder andern Angelegenheiten.

4. Die Wettkampfleitung hat durch ein Mitglied des Kreises oder einen von ihm ernannten Vertreter zu erfolgen.

5. Mitglieder der Wettkampfleitung sind vom Wettkampf selbst grundsätzlich nicht ausgeschlossen, dürfen jedoch nicht die Messung ihrer eigenen Ergebnisse vornehmen.

6. Die Ergebnisse des Bewerbs sind durch die Wettkampfleitung öffentlich zu machen.

7. In Zweifel entscheidet die Wettkampfleitung.